Mitgliedschaft im DRK
Geschrieben von: Admin / DRK LV Saar   

Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz

 

Rotes_Kreuz_Menschen



 


Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz als förderndes Mitglied 


Mit der Mitgliedschaft im DRK unterstützen Sie nicht nur die soziale Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes, sondern das DRK bietet Ihnen für Ihre Mitgliedschaft auch eine Vielzahl von kostenlosen Dienstleistungen an.

Dazu gehören der weltweite Rückholdienst, der Inlandrückholdienst und die regelmäßige Information über die Arbeit unserer Organisation durch die Fördermitgliederzeitschrift "die gute Tat".

Damit Sie diese kostenlosen Leistungen jederzeit in Anspruch nehmen können, insbesondere die Auslandsrückholung und den Inlandrückholdienst, haben wir für unsere Fördermitglieder einen Mitgliedsausweis erstellt, der jedem Fördermitglied alle 3 Jahre aktualisiert übersandt wird.

Neben den Beiträgen der Fördermitglieder ist das Deutsche Rote Kreuz auch auf Spenden im Rahmen von Spendenmailingaktionen, Haus- und Straßensammlungen und nicht zuletzt auf Sachspenden im Rahmen der DRK-Kleidersammlungen angewiesen.


Weltweiter-Rückholdienst

Das Deutsche Rote Kreuz bietet Personen, die im Ausland erkrankt sind oder einen Unfall erlitten haben, den kostenlosen Rücktransport in die Heimat an. Sobald die Notsituation eingetreten ist, klären die Mitarbeiter der Einsatzzentrale des Deutschen Roten Kreuzes alle wichtigen Fragen, treffen die notwendigen Vorkehrungen, organisieren und steuern die Rückholung aus dem Ausland.

Diese Leistung bietet das Deutsche Rote Kreuz allen seinen Fördermitgliedern an.

Sie werden aus dem entlegensten Winkel der Erde durch den DRK-Flugdienst kurzfristig in die Heimat zurückgeholt. Voraussetzung für diese Rückholung ist neben der Mitgliedschaft im Roten Kreuz auch die Bescheinigung eines Arztes vor Ort, daß die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland medizinisch notwendig ist.

Zum Service beim weltweiten Rückholdienst gehören z.B.:

  • Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt oder Krankenhaus
  • Klärung und Festlegung der Indikation des Transportes und der Transportart
  • Sicherstellung der Aufnahme in ein Heimatkrankenhaus
  • Durchführung des Rücktransportes
  • Begleitung durch erfahrene Notärzte, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter

 

Inland-Rückholdienst

Eine der wichtigsten Aufgaben des Roten Kreuzes ist es, seinen Fördermitgliedern kostenlos Hilfe zu leisten. Das Deutsche Rote Kreuz holt seine aktiven Mitglieder und Fördermitglieder, die auf einer Reise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erkranken oder verletzt werden, während einer stationären Krankenhausbehandlung vom Krankenhaus am Aufenthaltsort in ein heimatnahes Krankenhaus zur notwendigen ärztlichen Weiterbehandlung zurück.

Diese Leistung gilt bei:

  • einer Mindestentfernung von 100 km vom Heimatort des Mitgliedes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • erforderlichem Transport mit einem Krankentransportwagen durch Rettungssanitäter vom Krankenhaus am Aufenthaltsort zu einem Krankenhaus in Wohnortnähe.
    Die Transportfähigkeit muß durch einen Arzt bestätigt sein. Die Rückholvoraussetzungen können durch einen vom DRK-Kreisverband beauftragten Arzt geprüft werden.
  • Auf Anforderung des Mitgliedes oder dessen Angehörigen bei der Geschäftsstelle des zuständigen DRK-Kreisverbandes.

Diese Leistung gilt nicht:

  • bei Krankheiten oder Unfällen, die auf eine beruflich ausgeführte Sportart zurückzuführen sind
  • bei Krankheiten oder Unfällen, die auf Vorsatz oder Suchtabhängigkeit zurückzuführen sind
  • sofern ein Anspruch auf die Leistungen aus einer Versicherung besteht oder andere Deckungszusagen vorhanden sind
  • sofern eine Transportbegleitung durch einen Notarzt erforderlich ist.
  • sofern derselbe Anspruchsberechtigte im selben Kalenderjahr schon einmal diese Leistung in Anspruch genommen hat.

Textgrundlage: DRK-LV Saar