Verbandsstruktur
Geschrieben von: DRK Bundesverband   

Das Deutsche Rote Kreuz ist die deutsche nationale Gesellschaft. Es nimmt Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ergeben, sowie diejenigen, die ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen sind.

Dazu gehören die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie die Verbreitung des humanitären Völkerrechts. In Deutschland koordiniert das DRK in Zusammenarbeit mit den Behörden den Katastrophenschutz sowie den zivilen Rettungsdienst. Zu seinen Aufgaben im Inland gehört insbesondere auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit.

Die Verbandsorganisation im Überblick

Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreis- und Ortsverbänden sowie dem Verband der Schwesternschaften mit seinen 34 Schwesternschaften. Der Bundesverband mit Sitz in Berlin hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände durch zentrale Maßnahmen und einheitliche Regelungen zu fördern. Er sorgt für die Einhaltung der Grundsätze und setzt verbandspolitische Ziele.

Oberstes Gremium ist die Bundesversammlung. Ihr gehören 125 Delegierte aus den Landesverbänden, vier Delegierte der Schwesternschaften und der Präsident an. Die Mitglieder des Präsidiums nehmen mit beratender Stimme teil. Die Bundesversammlung beschließt über den Jahresabschluss und entlastet das Präsidium. Die Bundesversammlung kann Beschlüsse des Präsidiums beanstanden und aufheben und jedes Mitglied aus wichtigem Grunde abberufen. Die Bundesversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.

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 Quelle: DRK-Generalpräsidium, www.drk.de