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Worum geht es im Katastrophenschutz ?
Wer das Leben nur von der heiteren Seite sehen will und die Augen vor der Wirklichkeit verschließt, kann böse Überraschungen erleben. Das gilt im großen wie im kleinen, im Privatleben ebenso wie im Zusammenleben in unserem Gemeinwesen.
Trotz aller Anstrengungen, den Gefahren vorzubeugen, die durch Naturereignisse entstehen oder durch menschliches und technisches Versagen auftreten, kommt es immer wieder zu Unglücksfällen, bei denen der Verlust von Menschenleben zu beklagen ist oder hohe Sachwerte vernichtet werden. Schon vor Jahren haben sich daher die Feuerwehr, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser-Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk zum Wohle aller im Katastrophen-Hilfsdienst zusammengeschlossen.
Was aber können diese Organisationen bewirken, wenn sie nicht von vielen Menschen getragen werden, die mit ganzem Herzen und unermüdlichem Engagement hinter der "Hilf mit!"-Idee stehen? Der Gemeinsinn der Bürger findet seinen sinnvollsten Ausdruck dort, wo sich Menschen aktiv in einer Aufgabe für die Gemeinschaft zusammenfinden.
Was ist Katastrophenschutz ?
Die Feuerwehr hat die Gefahren abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle u. ä. Ereignisse entstehen. Können diese Aufgaben im Katastrophenfall nicht allein von der Feuerwehr bewältigt werden, wird sie vom Katastrophen-Hilfsdienst unterstützt. Er umfaßt Einheiten und Einrichtungen für Brandschutz, Bergung und Instandsetzung, ABC-Schutz, Sanitätswesen, Fernmeldewesen, Versorgung und Betreuung. Sie sind über den ganzen Landkreis verstreut, so daß jeder auch in seiner Nähe eine entsprechende Einheit bzw. Ortsverein findet.
Wer kann mitmachen ?
Mitmachen können alle ab 16 Jahren; Vorkenntnisse sind keine erforderlich, aber eine gesundheitliche Eignung ist natürlich Voraussetzung !
Befreiung von der Wehrpflicht
Interessenten können sich für eine (selbst-) bestimmte oder unbestimmte Zeit bei einer der genannten Organisationen zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Der Dienst wird in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit, d. h. an Abenden und Wochenenden durch die Beteiligung an Ausbildungsveranstaltungen, Übungen und Einsätzen erbracht.
Wehrpflichtige Interessenten, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können durch ihre Verpflichtung für die Dauer von mindestens 6 Jahren vom Grundwehrdienst befreit werden. Voraussetzung ist allerdings, daß bisher weder ein Einberufungsbescheid (noch dessen Ankündigung) zugestellt wurde. Die zu leistende Dienstpflicht erfordert in diesem Fall eine jährliche Mitwirkung von ca. 200 Stunden. Dabei kann die Mitwirkung während der Dauer eines jährlichen Erholungsurlaubs bis zu einem Umfang von 6 Wochen unterbrochen werden. In begründeten Fällen kann darüber hinaus Sonderurlaub gewährt werden. Wenn Sie an einer sinnvollen und vielseitigen Freizeitgestaltung interessiert sind, wenden Sie sich an Thomas Uhl, Tel: 0179-6911540.
Informationen zu Zivildienst und Freiwilligem sozialen Jahr (FSJ) im DRK / Rettungsdienst erhalten Sie hier.
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