Mitglied werden
Geschrieben von: Admin / DRK LV Saar   

Möglichkeiten der Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz




Mitgliedschaft im DRK als aktives Mitglied der Bereitschaft


Die ehrenamtlich tätigen, aktiven Helferinnen und Helfer des DRK Ortsverein St. Ingbert e.V. gehören
der Bereitschaft I im Kreisverband St. Ingbert an. Die Mitgliederzahl der Gruppe liegt zur Zeit zwischen 20 und 25 Herferinnen und Helfer, deren Betätigungsfelder folgende sind:

  • Sanitätsdienstliche Betreuung bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz des Saar-Pfalz-Kreises bei regionalen und überregionalen Schadensereignissen
  • Unterstützung des Rettungsdienstes und der FFW St. Ingbert bei größeren Einsätzen
  • Ausbildung in Erster Hilfe (EH), EH am Kind und entsprechende Fort- u. Weiterbildungen
  • Sanitätsdienstausbildung
  • Fachdienstausbildungen (Sprechfunk, Betreuung, Technik und Sicherheit, Strom im Einsatz usw.)
  • Aus- und Fortbildung für Führungs- und Leitungskräfte
  • Teilnahme an Übungen in Zusammenarbeit mit anderen DRK Ortsvereinen, THW, Feuerwehr, Polizei und DLRG
  • Durchführung von Blutspenden
  • Durchführung von Haus- und Straßensammlungen
  • Durchführung von Altkleidersammlungen



Die aktive Bereitschaft des DRK-Ortsverein St. Ingbert e.V. trifft sich einmal wöchentlich Freitag abends ab 20 Uhr im Rotkreuz-Zentrum, Reinhold-Becker-Straße 2, St. Ingbert zu einem informativen und abwechslungsreichen Dienstabend mit anschließender geselliger Runde.
Interessenten sind herzlich eingeladen !

Durch die aktive Mitarbeit in einer DRK-Bereitschaft kann man sogar von der Wehrdienstpflicht befreit werden, lesen Sie aber dazu mehr auf der Seite zur Freistellung vom Wehrdienst.

 

Kontakt: Thomas Uhl, 0179-6911540, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 


Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz als förderndes Mitglied


Mit der Mitgliedschaft im DRK unterstützen Sie nicht nur die soziale Arbeit des Roten Kreuzes, sondern das Deutsche Rote Kreuz bietet Ihnen für Ihre Mitgliedschaft auch eine Vielzahl von kostenlosen Dienstleistungen an.

Dazu gehören der weltweite Rückholdienst, der Inlandrückholdienst und die regelmäßige Information über die Arbeit unserer Organisation durch die Fördermitgliederzeitschrift "die gute tat".

Damit Sie diese kostenlosen Leistungen jederzeit in Anspruch nehmen können, insbesondere die Auslandsrückholung und den Inlandrückholdienst, haben wir für unsere Fördermitglieder einen Mitgliedsausweis erstellt, der jedem Fördermitglied alle 3 Jahre aktualisiert übersandt wird.

Neben den Beiträgen der Fördermitglieder ist das Rote Kreuz auch auf Spenden im Rahmen von Spendenmailingaktionen, Haus- und Straßensammlungen und nicht zuletzt auf Sachspenden im Rahmen der DRK-Kleidersammlungen angewiesen.


Weltweiter-Rückholdienst

Das Deutsche Rote Kreuz bietet Personen, die im Ausland erkrankt sind oder einen Unfall erlitten haben, den kostenlosen Rücktransport in die Heimat an. Sobald die Notsituation eingetreten ist, klären die Mitarbeiter der Einsatzzentrale des Deutschen Roten Kreuzes alle wichtigen Fragen, treffen die notwendigen Vorkehrungen, organisieren und steuern die Rückholung aus dem Ausland.

Diese Leistung bietet das Deutsche Rote Kreuz allen seinen Fördermitgliedern an.

Sie werden aus dem entlegensten Winkel der Erde durch den DRK-Flugdienst kurzfristig in die Heimat zurückgeholt. Voraussetzung für diese Rückholung ist neben der Mitgliedschaft im Roten Kreuz auch die Bescheinigung eines Arztes vor Ort, daß die Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland medizinisch notwendig ist.

Zum Service beim weltweiten Rückholdienst gehören z.B.:

  • Kontaktaufnahme zum behandelnden Arzt oder Krankenhaus
  • Klärung und Festlegung der Transportart
  • Sicherstellung der Aufnahme in ein Heimatkrankenhaus
  • Durchführung des Rücktransportes
  • Begleitung durch erfahrene Notärzte und Rettungssanitäter

 

Inland-Rückholdienst

Eine der wichtigsten Aufgaben des Roten Kreuzes ist es, seinen Fördermitgliedern kostenlos Hilfe zu leisten. Das Deutsche Rote Kreuz holt seine aktiven Mitglieder und Fördermitglieder, die auf einer Reise innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erkranken oder verletzt werden, während einer stationären Krankenhausbehandlung vom Krankenhaus am Aufenthaltsort in ein heimatnahes Krankenhaus zur notwendigen ärztlichen Weiterbehandlung zurück.

Diese Leistung gilt bei:

  • einer Mindestentfernung von 100 km vom Heimatort des Mitgliedes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • erforderlichen Transporten mit Krankentransportwagen und Sanitätern vom Krankenhaus am Aufenthaltsort zu einem Krankenhaus in Wohnortnähe.
    Die Transportfähigkeit muß durch einen Arzt bestätigt sein. Die Rückholvoraussetzungen können durch einen vom Kreisverband beauftragten Arzt geprüft werden.
  • Auf Anforderung des Mitgliedes oder dessen Angehörigen bei der Geschäftsstelle des zuständigen Kreisverbandes.

Diese Leistung gilt nicht:

  • bei Krankheiten oder Unfällen, die auf eine beruflich ausgeführte Sportart zurückzuführen sind
  • bei Krankheiten oder Unfällen, die auf Vorsatz oder Suchtabhängigkeit zurückzuführen sind
  • sofern ein Anspruch auf die Leistungen aus einer Versicherung besteht oder andere Deckungszusagen vorhanden sind
  • sofern eine Transportbegleitung durch einen Notarzt erforderlich ist.
  • sofern derselbe Anspruchsberechtigte im selben Kalenderjahr schon einmal diese Leistung in Anspruch genommen hat.

Textgrundlage: DRK-LV Saar

Freistellung vom Wehrdienst 


Die aktive Mitarbeit in einer Bereitschaft des DRK wird vom Gesetzgeber als Alternative zu Wehr- oder Zivildienst angesehen.
Hier besteht die Möglichkeit, sich für die Dauer von 6 Jahren zur ehrenamtlichen Mitarbeit im DRK zu verpflichten (jährlich müssen 200 Stunden nachgewiesen werden); im Gegenzug wird die entsprechende Person von der Wehrdienstpflicht entbunden.

Nähere Infos zur Freistellung vom Wehrdienst finden Sie hier.